Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsschluss
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Schirmfritzen GmbH (nachfolgend „Schirmfritzen“ genannt) und einem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen von Schirmfritzen (nachfolgend auch nur „Lieferungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Mit Vertragsschluss erkennt der Besteller diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
2. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schirmfritzen stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
II. Vertragsschluss
1. Bei den beworbenen Produkten und Dienstleistungen auf der Website und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der Besteller wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an Schirmfritzen zu senden.
2. Nach Erhalt der Anfrage wird Schirmfritzen mit dem Besteller einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen. Schirmfritzen erstellt anhand des Besprochenen ein Angebot, welches den Preis und den Leistungsumfang beinhalten. Die Annahme des Angebotes hat zumindest textförmlich zu erfolgen. Nimmt der Besteller das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist nicht an, gilt das Angebot als abgelehnt. Schirmfritzen ist berechtigt, dem Besteller hiernach ein abweichendes Angebot zu unterbreiten.
3. Die Parteien sind berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Hierdurch können sich etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben und eine Anpassung der Preise ergeben. Schirmfritzen ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.
4. Kostenvoranschläge von Schirmfritzen sind keine verbindlichen Vertragsangebote. Wenn nicht anders vereinbart, behalten die in den Kostenvoranschlägen genannten Preise drei Monate ab Kostenvoranschlagsdatum ihre Gültigkeit.
III. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1. Die Preise verstehen sich ab Werk grundsätzlich inklusive Verpackung und Versand zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Schirmfritzen bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an Schirmfritzen ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an Schirmfritzen ab, der dem von Schirmfritzen in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Schirmfritzen nimmt hiermit die Abtretung an.
4. Dem Besteller ist es nicht gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden.
5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist Schirmfritzen berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann Schirmfritzen nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Schirmfritzen unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Schirmfritzen wird dem Besteller die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Besteller um 10 % übersteigt. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der Schirmfritzen zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt.
V. Lieferung
1. Der Besteller erhält die Bestellung per Lieferung. Eine Abholung in der Betriebsstätte von Schirmfritzen ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt durch ein von Schirmfritzen beauftragtes Transportunternehmen.
2. Die Lieferung erfolgt innerhalb von Deutschland. Lieferungen innerhalb der EU und der Schweiz erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
3. Im Falle der Zahlungsart Vorkasse kann der Versand erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung in Auftrag gegeben werden.
4. Sollte die Lieferzeit aufgrund von Beschädigungen oder Untergang der Produkte während des Transportes nicht eingehalten werden können, wird Schirmfritzen den Besteller umgehend informieren, sofern es möglich und zumutbar ist.
5. Ist der Besteller zum vereinbarten oder voraussichtlichen Liefertermin nicht anzutreffen, behält sich Schirmfritzen vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen, sofern keine Ersatzzustellung z.B. an einen Nachbarn oder eine Paketannahmestelle möglich ist. Dies gilt insbesondere auch, wenn Türen nicht zu finden sind, die Klingel defekt ist oder der Besteller das Klingeln überhört. Die Regelungen dieses Absatzes gelten unabhängig davon, ob der Besteller an dem vereinbarten Lieferort anwesend ist oder nicht.
VI. Fristen für Lieferungen; Verzug
1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen/Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Schirmfritzen teilt dem Besteller vor Vertragsschluss mit, welche Unterlagen, Genehmigungen etc. notwendig sind. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Schirmfritzen die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Die Frist zur Lieferung ergibt sich aus dem Auftrag. Handelt es sich um eine nicht verbindliche Lieferfrist hat der Besteller nach Verstreichen dieser Zeit Schirmfritzen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst mit Verstreichen dieser Frist gerät Schirmfritzen in Verzug.
3. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von Schirmfritzen zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
VII. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht wie folgt auf den Besteller über:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person;
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Abnahme.
2. Wenn der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Abnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt des Annahmeverzuges auf den Besteller über.
VIII. Aufstellung, Montage und Service – Pflichten des Bestellers
Für die Aufstellung, Montage und Serviceleistungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,
b) Konstruktionsunterlagen, Aufstellungszeichnungen,
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle sowie Beleuchtung,
d) vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
e) Sofern behördliche Genehmigungen notwendig sind, z.B. Baugenehmigungen, sind diese vom Besteller einzuholen.
2. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Schirmfritzen wird den Besteller vor Vertragsschluss über die notwendigen Gegenstände und Vorarbeiten informieren. Anfahrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet, frei zugänglich und geräumt sein.
3. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von Schirmfritzen zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die angefallenen Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen der Schirmfritzen oder des Montagepersonals zu tragen.
4. Im Falle eines Werkes hat die Abnahme durch den Besteller unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die angemessene Frist verstreicht, oder wenn die Lieferung - gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in Gebrauch genommen worden ist.
IX. Gewährleistung
Steht dem Besteller ein Gewährleistungsrecht zu, gilt Folgendes:.
1. Ist der Besteller ein Unternehmer, hat er bei Lieferung die Produkte unverzüglich auf Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu untersuchen und diese umgehend Schirmfritzen anzuzeigen, sofern es ihm möglich und zumutbar ist. Ist dem Besteller eine unverzügliche Untersuchung und Mängelanzeige nicht möglich, hat er diese nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis der Benachrichtigung beseitigt ist. Kommt der Besteller dem nicht nach, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
Ist der Besteller ein Verbraucher, hat er die Mängel Schirmfritzen unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Wird der Mangel mündlich angezeigt, bestätigt Schirmfritzen dem Besteller in Textform den Eingang der Mängelanzeige.
2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
3. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Schirmfritzen berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
4. Schirmfritzen ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
5. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Leistungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
X. Haftung
1. Kann Schirmfritzen einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemien, Epidemien oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
2. Soweit ein Schaden des Bestellers leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet Schirmfritzen beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn Schirmfritzen einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Schirmfritzen haftet dem Besteller nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.
XI. Besondere Bestimmungen für die Reinigung von technischen Textilien
1. Schirmfritzen sichtet das Reinigungsgut vor dem Reinigungsprozess und legt unter Berücksichtigung von Pflegekennzeichnung, Material, Verschmutzungsgrad und Art der Verschmutzung die Reinigungsmethode fest. Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz ab. Schirmfritzen gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die Schirmfritzen zur Verfügung steht, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis.
2. Schirmfritzen ist nicht verantwortlich für Schäden bzw. optische Mängel, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, durch Materialermüdung, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, Fleckbildung durch Defekte in der Beschichtung des Gewebes (sogenannte. „Waschnester“), vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden, Ausweiten von Schadstelle und Rissen, Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder dies durch fachmännische Warenschau nicht erkannt werden kann. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.
3. Der Besteller hat Schirmfritzen bei Annahme des Reinigungsgutes auf die Beschaffenheit und das Material, sowie auf sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. ungenügend haftende Drucke, Schmutz, besondere Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren) hinzuweisen.
XIII. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
1. Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen. Ist der Besteller Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, anwendbar.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.
(Ende der AGB – Es folgen die Kundeninformationen)
XI. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Schirmfritzen GmbH
Flensburger Straße 46/48, 01157 Dresden
Telefon: 0351.4278160
Telefax: 0351.4278161
E-Mail: pl@Schirmfritzen.de
Umsatzsteuer-ID: DE289953470
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragsschluss erfolgt in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner, ggf. auch per E-Mail, Brief oder Telefax.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
Soweit Versandkosten anfallen werden diese ausdrücklich ausgewiesen.
Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind Barzahlung, Überweisung oder SEPA-Lastschrift je nach Vereinbarung.
4. Möglichkeit der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.
5. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher gemäß § 36 VSBG:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
(Ende der Kundeninformationen)
